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Beim Kauf und Finanzierung
einer Immobilie werden oft viele Fachbegriffe verwendet. Unser
kleines Immobilienlexikon soll Ihnen helfen die
"Immobilien-Sprache" besser zu verstehen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zertifiziert
dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
abgeschlossen sind. Dieses Sondereigentum an einer Immobilie kann
laut Wohnungseigentumsgesetz nur dann eingeräumt werden, wenn die
Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung
baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren
Eingang hat. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der
Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. Der Bauherr muss sie dem
Grundbuchamt vorlegen.

Abnahmeverpflichtung
Durch die Abnahmeverpflichtung verpflichtet sich
der Darlehensnehmer, sich innerhalb einer vereinbarten Frist
(Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.

Abschreibung
Alle Wirtschaftsgüter, welche eine Wertminderung
erfahren, können über Ihre Nutzungsdauer verteilt als steuerlicher
Verlust geltend gemacht werden. Diese AfA (Absetzung für
Abnutzung)- Prozentsätze werden vom Finanzamt vorgegeben. Bei
Immobilien können somit verschiedene Aufwendungen gegenüber Ihren
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
So kann beispielsweise auch ein bestimmter Anteil der Anschaffungs-
und Herstellungskosten des Gebäudes bei vermieteten Immobilien
abgeschrieben werden bzw. steuermindernd geltend gemacht werden.
Abschreibungen basieren laut Gesetzgeber aufgrund von Abnutzungen.
Grundstückswerte können somit nicht abgeschrieben werden. Man
unterscheidet prinzipiell in 2 Formen der Abschreibung:
- lineare Abschreibung: jährlich
gleichbleibende Abschreibungsbeträge
- degressive Abschreibung:
jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge
Bei der degressiven Abschreibung tritt folglich
eine steuermindernde Wirkung wegen der anfänglich höheren
Abschreibung früher ein. Bei Neubauten gestattet der Gesetgeber ein
Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen. Für Altbauten
besteht lediglich die Möglichkeit einer linearen Abschreibung. Wir
empfehlen Ihnen unbedingt Ihren Steuerberater hinzuzuziehen!

Abtretung
Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen
Dritten. Innerhalb von Immobilienfinanzierungen besteht
beispielsweise die Möglichkeit, die eigenen Rechte und Ansprüche
aus Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds
and die finanzierende Bank abzutreten.

Alleinauftrag
Bei einem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Makler für den Auftraggeber tätig zu werden. Der Auftraggeber verpflcihtet sich, keine weiteren Makler einzuschalten, Interessenten auf die Bindung hinzuweisen, sowie die Maklercourtage bei rechtswirksamen Abschluss des Geschäftes zu zahlen

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anschaffungskosten sind in Zusammenhang mit einer
Baufinanzierung alle Kosten, die mit dem Erwerb oder der Erstellung
einer Immobilie wirtschaftlich verbunden sind. Zu den
Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis, eventuelle Renovierungs-
und Modernisierungskosten, Erschliessungs- Finanzierungskosten sowie
Nebenkosten (Maklerprovisionen, Grunderwerbsteuer, Notarkosten).

Auflassung
Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundbuch ist gemäß § 873 BGB die Einigung des(r) Berechtigten (Eigentümer, Konkursverwalter, Testamentvollstrecker) und des anderen Teils (Erwerber) erforderlich. Die Auflassung ist die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber (§ 925 BGB).
Sie muß bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden.Zur Entgegennahme der Auflassung ist unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen jeder Notar berechtigt.
§ 873 BGB Einigung und Eintragung
(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Rechte sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechtes ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teiles über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.
(2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderenTeile eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.
§ 925 BGB Auflassung
(1) Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muß bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Zur Entgegennahme der Auflassung ist, unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen, jeder Notar zuständig. Eine Auflassung kann auch oder in einem gerichtlichen Vergleich erklärt werden.
(2) Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam.

Auflassungsvormerkung
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf
Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Sie gründet sich auf § 883 BGB
und wird in der Regel in Grundstückskaufverträgen zugunsten des
jeweiligen Käufers vereinbart. Die Auflassungsvormerkung wird in
Abteilung II des Grundbuches eingetragen und schützt den zukünftigen
Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine
weitere Person verkauft und/oder weiterhin mit Grundpfandrechten
belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.

Auszahlungsvoraussetzungen
Die Bank zahlt Ihr Darlehen erst dann aus, wenn
die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und entsprechende Unterlagen
vorgelegt worden sind. Hierzu gehören vollständig unterzeichnete
Darlehensverträge, Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter
Rangstelle im Grundbuch sowie alle sonstigen von der Bank gemäß
den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls verlangte Urkunden,
Unterlagen und Nachweise (Kaufvertrag, vollständige
Objektunterlagen, Objektfotos, Fertigstellungsnachweis,
Einkommensnachweise,etc.)

Baubeschreibung
Die Baubeschreibung beinhaltet eine detailierte
Aufstellung über alle Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale.
Diese Aufstellung ermöglicht es Käufer und Darlehensgeber die
Bauweise und die Qualität des Gebäudes zu beurteilen. Darüber
hinaus ist sie Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung und
wichtige Unterlage bei der Finanzierungsanfrage.

Bauabnahme
Bei der Bauabnahme ist die Anerkennung des Auftraggebers, dass die bestellte Leistung vertragsgemäss erbracht wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vertragsmässig hergestellte Werk abzunehmen, sofern er nicht die Abnahme bis zur Beseitigung der Mängel zurückstellt

Beleihungsgrenze
Wert, bis zu dem das Grundstück nach gesetzlichen
und satzungsmäßigen Vorschriften des Kreditinstitutes mit
Grundpfandrechten belastet werden darf. In der Regel darf die
Belastung 3/5 = 60% des Beleihungswertes nicht übersteigen.

Baubeschreibung
Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, können
als dingliche Sicherheiten für eine Baufinanzierung dienen. Sie
fungieren dann als Beleihungsobjekte. Die finanzierende Bank wird in
der Regel über eine Eintragung von Grundschulden abgesichert.

Beleihungswert
Der sogenannte Beleihungswert wird nach der
Beleihungsrichtlinie der jeweiligen Kreditinstitute ermittelt. Von
ihm hängt die Höhe des möglichen Darlehens ab, da der
Beleihungswert den langfristig erzielbaren Wiederverkaufswert
darzustellen versucht (Verkehrswert abzgl. eines
Sicherheitsabschlags).

Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut
bereitgestellten (refinanzierten) und vom Darlehensnehmer noch nicht
in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. Der
Bereitstellungszins beträgt i.d.R. 3% p.a. bzw. 0,25% p.M.

Bewirtschaftungskosten
Sind Betriebskosten für die laufenden
Unterhaltung einer Immobilie. Bewirtschaftungskosten lassen sich
unterteilen in:
- Umlagefähige
Betriebskosten: z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung,
Entwässerung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeister,
Hausreinigung,Schornsteinfeger, Versicherungen
- Nicht umlagefähige
Betriebskosten: z.B. Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis,
Instandhaltungskosten. Nicht umlagefähige Betriebskosten dürfen
nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.

Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen
und dem Gläubiger eines Dritten. Durch die Bürgschaft verpflichtet
sich der Bürge, dem Gläubiger für die Erfüllung der
Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen - der Bürge haftet mit
seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).
Gesetzlich geregelt ist die Bürgschaft in §§ 765 ff. BGB.

Disagio
Disagio, auch als Abgeld bezeichnet, ist der
Betrag, den der Geber, beispielsweise eines Darlehens, etwa die
Bank, neben den normalen Zinsen verlangt. Die Zahlung eines solches
Disagios, das in der Regel (von der Bank) sofort einbehalten wird,
ist auch beim Verkauf von Forderungen, Hypotheken oder Pfandbriefen
sowie Wertpapieren üblich. Das Disagio ist steuerlich wie eine
Zinszahlung zu behandeln. Das heißt, es gehört beim Schuldner zu
den Finanzierungskosten. Dient das Disagio beispielsweise der
Erzielung von Mieteinkünften nach dem Erwerb einer Immobilie, so
gehört es zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Dies schlägt
sich dann in niedrigeren Folgezinszahlungen nieder. Allerdings darf
das Disagio nicht mehr als 10 Prozent des Finanzierungsbetrages
ausmachen, damit es sofort in voller Höhe steuerlich berücksichtigt
werden kann.

Effektivzins
Auf die Frage, wie teuer ein Darlehen ist,
antworten manche Kreditgeber nur mit der halben Wahrheit. Sie nennen
den Nominalzinssatz - den Grundzins, der keine Gebühren und
Nebenkosten enthält. Rechnet man diese mit ein, steigen die tatsächlichen
Kosten um zwei bis drei Prozent. Vergleichen Sie stets den
Effektivzinssatz. Er berücksichtigt zwar nicht alle
preisbestimmenden Faktoren, aber zumindest Disagio, Bearbeitungsgebühren,
Tilgungsverrechnung, Zinsfestschreibung. Im Effektivzins nicht
eingerechnet sind zum Beispiel: Bereitstellungszinsen, Kontoführungs-
und Schätzgebühren, Teilauszahlungsaufschläge, Versicherungsprämien,
Verwaltungskostenpauschalen, Treuhandgebühren, Abschlussgebühren
bei Bausparverträgen, Zinsverluste bei Bausparverträgen und
Versicherungsdarlehen. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich
von verschiedenen Angeboten.

Eigenheimzulage
Staatliche Förderung für den Erwerb oder die
Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Eigenheimzulage
besteht aus dem Fördergrundbetrag (Neubauten max. 2.556 €,
Altbauten max. 1.278 €) und dem Baukindergeld (je Kind 767 €).
Die Förderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und wird
für die Dauer von 8 Jahren gewährt. Die Auszahlung erfolgt durch
das jeweils zuständige Finanzamt jeweils zum 15.3. eines Jahres.

Eigenbedarf
Der Eigenbedarf des Eigentümers an einer vermieteten Wohnung gilt grundsätzlich als berechtigtes Interesse des Vermieters.
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, oder einen Familienangehörigen benötigt. Der Eigenbedarf an anderen, als zu Wohnzwecken dienenden Räumen ist ausgeschlossen.
Familienangehörige, die zu o.g. Kreis gehören sind Eltern, Kinder, Geschwister oder Enkel.
Der Vermieter muss vernünftige und nachvollziehbare Gründe nachweisen können, um seinen Wunsch nach Eigenbedarf an der Wohnung durchzusetzen.
Beispiele: Der Vermieter muss aus gesundheitlichen Gründen in eine Erdgeschosswohnung ziehen, die Trennung von Eheleuten, der Vermieter möchte die pflegebedürftige Mutter in das Haus aufnehmen, beruflich bedingter Wohnungswechsel des Eigentümers.
Der persönliche Wunsch des Vermieters in der noch vermieteten Wohnung zu leben reicht allein nicht aus, um Eigenbedarf geltend zu machen. Auch wenn im selben Haus eine andere vergleichbare Wohnung leer steht, wird eine Eigenbedarfskündigung nicht durchzusetzen sein. Und: Ist in dem Haus eine andere, für den Mieter geeignete Wohnung frei geworden, muss der Vermieter dem Mieter diese Wohnung als Ersatzwohnung anbieten!
Wie bei jeder Kündigung eines Mietverhältnisses muss auch die Eigenbedarfskündigung schriftlich erfolgen. Die Gründe für den Eigenbedarf müssen hierbei angegeben werden und für den betroffenen Mieter nachvollziehbar sein, d.h. der Vermieter muß den konkreten Sachverhalt erläutern, der zur Kündigung des Mieters führt. Die Kündigung selbst kann nur fristgerecht, also mit den nach dem Gesetz geltenden Kündigungsfristen, erfolgen.
Achtung : Täuscht der Vermieter Eigenbedarf als Kündigungsgrund nur vor, macht er sich gegenüber dem Mieter schadenersatzpflichtig.Der Mieter kann dann u. U. vom Vermieter die Umzugskosten, die höhere Miete für die neue Wohnung, Renovierungskosten und evtl. gezahlte Maklerprovisionen verlangen.

Eigenleistung
Persönliche Arbeitsleistung, die für den Bau
oder Ausbau eines Bauwerks eingesetzt wird. Diese Selbst-,
Verwandten- und Nachbarschaftshilfe wird als Teil des Eigenkapitals
grundsätzlich zu Unternehmerpreisen bewertet. Bauherren, die
Eigenleistung zusammen mit Hilfskräften durchführen, haben diese
Arbeiten als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bei der
örtlich zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden, die Namen
der beschäftigten Personen, deren geleistete Arbeitsstunden und
evtl. Entgelte dafür nachzuweisen und ggf. einen von der
Berufsgenossenschaft festgelegten Beitrag für die gesetzliche
Unfallversicherung zu zahlen. Allerdings darf die betragsmäßige Höhe
der Eigenleistung nicht überschätzt werden. Auch können Risiken
durch beispielsweise den Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
gegenüber einem Unternehmer entfallen.

Eigennutzung
Generell unterscheidet man die Anschaffung einer
Immobilie als Kapitalanlage oder zwecks Eigennutzung. Bei der
Eigennutzung wird die Wohnung oder Immobilie zu eigenen Wohnzwecken
und nicht gewerblich genutzt.

Einheitswert
Der Einheitswert entspricht einem vom Finanzamt
festgesetzten Richtwertes für Grundstücke und Gebäude, der als
Grundlage für u.a. für die Grundsteuernach herangezogen wird.
Dieser Wert liegt in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen
Wert der Immobilie und wird mittels des Einheitswertbescheides dem
Eigentümer mitgeteilt.

Einliegerwohnung
Eine in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus
befindliche zusätzliche Wohnung, die bestimmte Anforderungen, z.B.
an die Wohnfläche, Hygiene, sanitäre Ausstattung, erfüllt sowie
eine Kochgelegenheit und einen separaten Eingang aufweisen (in sich
abgeschlossene Wohnung) muss. Die Wohnungsgröße muss mindestens 25
Quadratmeter betragen.

Erbbaurecht
Als Erbbaurecht gilt das veräußerbare und
vererbbare Recht auf fremden Grund und Boden ein Gebäude zu
besitzen. Das Erbbaurecht entsteht im zivilrechtlichen Sinn mit der
Eintragung ins Grundbuch. Das Erbbaurecht unterliegt einer
gesonderten Bewertung. Als zwei selbständige wirtschaftliche
Einheiten gelten das Erbbaurecht und das mit den Erbbaurecht
belastete Grundstück. Beide unterliegen einer gesonderten
Bewertung. Die Bestellung des Erbbaurechts unterliegt der
Grunderwerbssteuer. Des Weiteren unterliegen das mit dem Erbbaurecht
belastete Grundstück (falls kein Gebäude errichtet wurde) und das
Erbbaurecht der Grundsteuer. Erbbauzinsen sind beim
Erbbauberechtigten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu
behandeln. Kosten, die mit dem Erwerb des Erbbaurechts im
Zusammenahng stehen, können abgeschrieben werden. Gleiches gilt für
die aufgrund des Erbbaurechts errichteten Gebäude. Dabei sind die
Aufwendungen auf die Laufzeit des Erbbaurecht zu verteilen. Wird das
Erbbaurecht im Betriebsvermögen gehalten, ist es unter dem
Anlagevermögen auszuweisen. Die Aufwendungen für den Erwerb des
Erbbaurechts sind Anschaffungskosten. Das Erbbaurecht unterliegt
nicht der Umsatzsteuer.

Erschließungskosten
Etwaige Erschließungskosten können neben dem
eigentlichen Kaufpreis zu einer erheblichen zusätzlichen
finanziellen Belastung führen. Den Erschließungsbeitrag hat immer
derjenige zu entrichten, der zu dem Zeitpunkt, zu dem der
Beitragsbescheid erlassen wird, Besitzer des erschlossenen Grundstücks
ist. Dabei ist zu beachten, dass zwischen Fertigstellung der
Erschließungsanlagen und Erlass des Beitragsbescheides ein
erheblicher Zeitraum liegen kann. Bestehen deshalb Unsicherheiten,
ob noch weitere Erschließungsbeiträge fällig werden, sollte zur
Absicherung des Grundstückserwerbers eine Bestimmung in den
Kaufvertrag aufgenommen werden, wonach der Verkäufer alle, auch zukünftige
Erschließungsbeiträge zahlt. Zur Erschließung gehört die öffentliche
Erschließung (Straßen, Grünflächen usw.) und die Verlegung des
Verteilungsnetzes von Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon, Kabel
bis zur Grundstücksgrenze. Die Kosten für diese Maßnahmen müssen
- bei einem voll erschlossenem Grundstück - mit dem Grundstückspreis
abgegolten sein. Von der Grundstücksgrenze bis zum Haus verlegen
die Versorgungsunternehmen selbst. Die daraus resultierenden Kosten
kommen i.d.R. zusätzlich auf den Bauherren zu. Im Falle einer Lückenbebauung
oder der Bebauung eines rückwärtigen Grundstücks sollten vor
Unterzeichnung des Grundstücksvertrages von der Gemeinde und dem
Versorgungsunternehmen die noch fehlenden Erschließungsmaßnahmen
und die zu erwartenden Kosten schriftlich vorliegen.

Festdarlehen
Bei einem langfristigen Darlehen, auch endfälligen
Darlehen genannt, zahlen Sie über die gesamte Laufzeit lediglich
die Zinstilgung in monatlichen oder vierteljährlichen Raten. Den
gesamten Darlehensbetrag wird am Ende der Laufzeit in einer Summe
zurückgezahlt. Hier ist es ratsam, den Tilgungsbetrag durch fällige
Lebensversicherungen, zuteilungsreife Bausparverträge oder Erträge
aus Investmentfonds zu sichern.

Flurkarte
Bei der Flurkarte handelt es sich um eine
Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Diese
Karte kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und gegen Gebühr
angefordert werden.

Flurstück
Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche
und dessen Grenzen, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche
ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken
bestehen.

Forward-Darlehen
Ein Forward Darlehen ist ein Termingeschäft, bei
dem der Zinssatz für eine künftige (z. B. in einem Jahr)
Darlehensaufnahme bereits heute, d. h. auf aktueller Marktbasis,
fest und für beide Vertragspartner verbindlich vereinbart wird.
Ihnen wird dann die Überlassung von Kapital zu dem vereinbarten
Zinssatz für die gewählte Laufzeit zugesichert. Als Sicherung für
die Aufnahme eines Forward-Darlehens dienen bereits vorhandene
Immobilien. Sollte Ihr derzeitiges Hypothekendarlehen noch einige
Jahre Gültigkeit haben, können Sie bereits bis zu 3 Jahre vor Ende
des Vertrages bei der gleichen Bank oder bei einem neuen Geldgeber
ein Folgedarlehen abschließen, das aber erst am Ende der regulären
Zinsbindung in Kraft tritt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind für dieses
neue Darlehen keine Raten zu bezahlen. Nur ein Zinsaufschlag auf die
derzeit gültigen Zinssätze muß akzeptiert werden, welche sich je
nach Dauer bis zur Frist der ersten Rate berechnet.
Bereitstellungszinsen fallen nicht an.

Fremdkapital
Sämtliches Kapital, welches dem Darlehensnehmer
von Dritten (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche
Stellen oder Familie/Freunde) zur Verfügung gestellt wird
bezeichnet man als Fremdkapital.

Geldbeschaffungskosten
Geldbeschaffungskosten sind z.B. Schätzungsgebühren,
Gebühren für Hypothekenvermittlung, Bürgschaftsgebühren,
Bereitstellungszinsen für Bankkredite oder auch Notariatsgebühren.
Sie werden stuerlich behandelt wie Schuldzinsen, d.h. sie sind im
Zusammenhang mit einer Immobilie, durch die Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung bezogen werden sollen, als Werbungskosten
sofort abziehbar. Die von Banken erhobenen Kosten werden oft direkt
vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

Gesamtschuldner
Wenn mehrere Darlehensnehmer (beispielsweise
Ehepartner) gemeinschaftlich für einen Kredit haften, spricht man
vom Gesamtschuldner. Eine Gesamtschuld ist gegeben, wenn von
mehreren Schuldnern jeder verpflichtet ist, die ganze Leistung zu
erbringen, der Gläubiger jedoch die Leistung insgesamt nur einmal
verlangen kann. So beispielsweise haften Ehepartner grundsätzlich
als Gesamtschuldner, die beide einen Darlehens- oder Mietvertrag
unterschrieben haben. Der Gläubiger kann bei Bestehen einer
Gesamtschuld wählen, welchen der Schuldner er voll oder evtl. nur
teilweise in Anspruch nehmen möchte. Leistet einer der
Gesamtschuldner, wirkt dies auch für die anderen Schuldner.
Derjenige, der die Leistung erbracht hat, kann jedoch im Innenverhältnis
einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Gesamtschuldner geltend
machen ( § 426 BGB).

Grundbuch
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B.
Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905
BGB) und werden im Grundbuch registriert. Das Grundbuch wird vom
Grundbuchamt geführt. Grundbuchamt ist das Amtsgericht, in dessen
Bezirk das Grundstück gelegen ist. Sämtliche Grundstücke
unterliegen dem Grundbuchzwang, d.h. sie müssen im Grundbuch
eingetragen werden. Es gibt Auskunft über die Größe und
Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken,
sowie über die Eigentumsverhältnisse und welche Lasten und Beschränkungen
auf dem Grundstück ruhen. Jeder, der ein berechtigtes Interesse
darlegen kann, darf in das betreffende Grundbuch Einsicht nehmen (z.
B. Käufer). Notare sind von der Darlegung eines berechtigten
Interesses befreit. Die zum Grundbuch eingereichten Urkunden und
Verfügungen des Grundbuchamtes werden in Grundbuchakten
zusammengefasst; für jedes selbständige Grundstück wird ein
gesondertes Grundbuchblatt angelegt. Es erhält eine laufende Nummer
und wird mit anderen Grundbuchblättern des gleichen Bezirks in
einem Band zusammengefasst.

Grundbuchauszug
Ein Grundbuchauszug kann beim zuständigen
Amtsgericht von jedem mit berechtigtem Interesse (siehe Grundbuch)
angefordert werden. Dieser enthält eine vollständige Abschrift
(Kopie) aller zu einem Grundstück bestehenden
Grundbucheintragungen.

Grunderwerbsteuer
Fällt einmalig beim Kauf/Erwerb von (bebauten wie
unbebauten) Grundstücken an. Sie beträgt in der Regel 3,5% des
Kaufpreises und gehört zu den Anschaffungsnebenkosten.

Grundfläche
Zur Wohnfläche gehören grundsätzlich nicht: Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen, Garagen und ähnliche Räume. Wirtschaftsräume wie Futterküchen, Vorratsräume, Backstuben, Räucherkammern, Ställe, Scheunen, Abstellräume und ähnliche Räume. Räume die nach Ihrer Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen; Geschäftsräume.
Berechnung der Grundfläche: Es kann gewählt werden, ob die Grundfläche aus den Fertigmaßen oder den Rohbaumaßen ermittelt werden soll. Fertigmaß ist dabei die Entfernung von Wand zu Wand. Werden die Rohbaumaße gewählt, sind die errechneten Grundflächen um 3% zu kürzen. Von den errechneten Grundflächen sind abzuziehen: Schornsteine und andere Mauervorlagen, freistehende Pfeiler und Säulen, wenn sie in der ganzen Raumhöhe durchgehen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 qm beträgt. Treppen mit über 3 Steigungen und deren Treppenabsätze. Zu den errechneten Grundflächen sind hinzuzurechnen: Fenster und offene Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen und mehr als 0,13 m tief sind. Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,5 qm haben. Raumteile unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens 2m beträgt.
Anrechenbare Grundfläche: Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m zu 100%
von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und < als 2 m zu 50%von Wintergärten, Schwimmbädern etc., nach allen Seiten geschl. Räumen zu 50%
von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m zu 0%
von Balkonen, Loggien und Dachgärten oder gedeckten Freisitzen, wenn sie ausschl. zu dem Wohnraum gehören zu max. 50%

Grundschuld
Grundschuld ist die Belastung eines Grundstückes
in der Form, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung
erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist.
Sie gehört zu den Grundpfandrechten und wird i.d.R. zur Absicherung
eines Darlehens bestellt. Sie ist aber im Gegensatz zur Hypothek von
der gesicherten Forderung unabhängig; wenn also das Darlehen zurückgezahlt
ist, bleibt die Grundschuld unverändert bestehen und kann später
als Sicherheit für ein neues Darlehen wieder verwendet werden.

Grundschuldzins
Zinsen für die Grundschuld, die ebenfalls in das
Grundbuch einzutragen sind. Die Höhe der Zinsen ist unabhängig von
der Darlehensforderung und kann daher von den Zinsen in dem
Kreditvertrag abweichen. Um Zinsschwankungen auszugleichen und im
Falle der Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer alle Kosten
abzudecken, werden die Zinsen im Grundbuch vielmals höher
eingetragen.

Herstellungskosten
Herstellungskosten sind Aufwendungen, die im
Zusammenhang mit der Errichtung einer Immobilie stehen.
Herstellungskosten sind danach im einzelnen: Grundstückskosten,
Erschließungskosten, Kosten der Errichtung des Gebäudes
(Baukosten), die Baunebenkosten, Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen,
während der Bauzeit anfallende Zinsen, Kosten für die Außenanlagen,
sonstige Nebenkosten, Notar- und Gerichtskosten, Makler- und
sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Disagio.

Hypothek
Eine Hypothek ist eine dingliche Belastung eines
Grundstücks durch Eintragung in das Grundbuch. Der Begünstigte hat
ein Pfandrecht auf das Grundstück in Höhe seiner Forderung. Die
Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld zu dieser Forderung
akzessorisch (d.h. von dieser abhängig), sodaß die Hypothek dem Gläubiger
immer nur in Höhe der zugrundeliegenden Forderung zusteht und
Einreden gegen die Forderung auch gegen die Hypothek geltend gemacht
werden können.

Kaution
Wofür wird eine Kaution gezahlt? Diese Mietsicherheit ist für den Fall gedacht, dass Mieter Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nach kommen. Wird z. B. die Miete nicht gezahlt, werden die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, oder verursacht der Mieter Schäden in der Wohnung, kann sich der Vermieter aus der Kauton bedienen.
Wie hoch ist die Kaution? Die Kaution darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete o h n e die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen . Ausnahmen: Der Vermieter kann bei baulichen Veränderungen (Barrierefreiheit), die auf Verlangen des Mieters durchgeführt wurden, oder wenn bei Tod des Mieters Haushaltsangehörige neu in den Mietvertrag eintreten, eine zusätzliche Kaution verlangen.
Wann wird die Kaution fällig? Die Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht schon wie vielfach angenommen, bei Mietvertragsabschluss! Der Gesamtbetrag kann in einer Summe, jedoch auch in 3 gleichen monatl. Teilbeträgen geleistet werden.
Wie wird die Kaution angelegt? Vemieter müssen die Kaution bei einer Sparkasse oder Bank (z. B. als Sparbuch), von ihrem sonstigen Vermögen getrennt, mit den zu Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblicher Verzinsung anzulegen. Mieter und Vermieter können sich jedoch auch auf eine andere Anlageform, die Zinsen oder Dividenden verspricht, einigen. Hier muß jedoch das Spekulationsrisiko bedacht werden. Die nach Ablauf des Mietverhältnisses angefallenen Zinsen gehören dem Mieter.
Wann kann der Vermieter sich aus der Kaution bedienen? Der Vermieter kann auf die Kaution zugreifen, wenn der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten z. B. aus Miet- oder Nebenkostenzahlungen nicht erfüllt. Sind Ansprüche vorhanden, kann sich der Vermieter aus der Kaution bedienen oder die geschuldeten Zahlungen einklagen. Bedient sich der Vermieter aus der Kaution ist der Mieter verpflichtet, den bis zur Gesamthöhe fehlenden Betrag wieder aufzufüllen.
Achtung: Bei öfftl. geförderten Wohnungen darf die Kaution nicht für rückständige Mieten verwendet werden, da hier in der Miete ber. der Posten Mietausfallwagnis enthalten ist.
Wann muß die Kaution an den Mieter zurück gezahlt werden ? Nach Beendigung des Mietverhältnisses und wenn keine Ansprüche des Vermieters vorliegen, ist die Mietkaution innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zurück zu zahle, das sind üblicherweise 3 Monate. Gerichte haben jedoch zu diesem Punkt unterschiedlich entschieden (zwischen 2 und 6 Monaten)
Was steht im Gesetz? Die gesetzlichen Regelungen zur Kaution finden Sie im BGB : § 551, BGB
Konditionenanpassung
Eine Anpassung der Bedingungen für ein Darlehen
wird spätestens mit Ablauf der Zinsfestschreibung notwendig. Vor
Ablauf der Zinsfestschreibung müssen deshalb für einen weiteren
Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck
unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer ein Angebot, dessen
Konditionen sich nach den Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.
Widerspricht der Darlehensnehmer den neuen Konditionen, muss er
seine Restdarlehen an die Bank nach Ablauf der Zinsfestschreibung
komplett zurückzahlen.

Lageplan
Amtliches Dokument, aus dem die Lage und die Grenzen des Grundstücks ersichtlich werden.

Maklerprovision
Vergütung des Maklers für die Vermittlung eines
Käufers oder eines Verkäufers, eines Mieters oder eines
Vermieters. Die Provision orientiert sich entweder am Kaufpreis oder
an der Höhe der Miete. Auch Courtage und Gebühr genannt. Die Höhe
der Provision wird frei vereinbart und liegt i.d.R. zwischen 3% und
6% zzgl. MwSt.

Mietminderung
Treten während der Mietzeit an der Wohnung Mängel oder Fehler auf, kann der Mieter die Miete mindern. Es ist wichtig, dass der Vermieter auf den Mangel hingewiesen und ihm eine angemessenen Frist zur Beseitigung zugestanden wird. - Wenn der Mieter trotz vorhandener Mängel die volle Miete weiter zahlt, verliert er seinen Anspruch auf Mietminderung.
Achtung: Als Mieter haben Sie auch eine Obhutspflicht an der Wohnung, d.h. Sie müssen den Vermieter über aufgetretene Mängel informieren.
Mietminderungsbeispiele
Abzüge
während der Heizperiode Beheizung mangelhaft 5 - 15 %
Dusche nicht zu benutzen 16%
Badewanne nicht zu benutzen 20%
Briefkasten fehlt 3% - 5%
Kein Sandkasten im MFH 5%
undichte einzelne Fenster 5%
undichte Fenster (gesamte Wohnung) bis 50%
Fahrstuhl defekt (4. Geschoß) 10%
Feuchtigkeit in der Wohnung 10%
Feuchtigkeit mit Schimmelpilz 20%
Heizungsausfall im Winter 50% - 100%
Wohnung wird komplett saniert 100%
Keller nicht nutzbar 8% - 10%
Raumtemperatur 15°-18,5° 15%
kein Warmwasser 10% - 30%
Lärmbelästigung wg. Gastomomie bis 1.00 Uhr Nachts 35% - 40%
Temperatur in der Wohnung durchschnittlich 15 Grad 25% - 30%
Feuchtigkeit der Wohnung 10% - 20%
Bedrohung durch Mieter im Haus 20% - 25%
Temperatur der Wohnung im Winter unter 20 Grad 20%
kein warmes Wasser zu benutzen 5% - 10%
überdurchschnittlich hellhörige Wohnung bis 10%
Achtung: Bei der Höhe der Mietminderung kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Auch wird eine Rechtsentscheidung von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausfallen. Die vorgenannte Auflistung der Mietminderungssätze kann nur beispielhaften Charakter haben.
Der Deutsche Mieterbund hat eine Mietmängelliste herausgegeben, die bereits behandelte Fälle im Detail dokumentiert.

Nachfinanzierung
Als Nachfinanzierung wird ein über die ursprünglich
abgeschlossene Summe hinausgehenden Finanzierungsbedarf bezeichnet.
Eine Nachfinanzierung kann notwendig werden, wenn die für das
Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten
werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen.
Manchmal kann eine Nachfinanzierung schwierig werden, wenn mit dem
ersten Darlehen die Grenze des Beleihungsauslaufs bereits erreicht
wurde. Außerdem muss man damit rechnen, dass die Nachfinanzierung
teurer wird als das Hauptdarlehen.

Nebenkosten
Beim Kauf einer Immobilie entstehen folgende
Nebenkosten: Grunderwerbsteuer (3,5%), Notar- und Grundbuchgebühren
(1,5%) und ggf. Maklerprovision (ab 3,48%). Diese Nebenkosten dürfen
bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht vernachlässigt
werden. Laufende Nebenkosten nach Immobilienerwerb fallen in Form
der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an (z.B. Straßenreinigung,
Müllgebühren etc.). Sie sind bei der Ermittlung der monatlichen
Gesamtbelastung aus der Immobilie zu berücksichtigen.

Nebenleistungen
Unter Nebenleistungen werden alle über die Zins-
und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des
Darlehensnehmers verstanden. Dies können beispielsweise
Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder
Bürgschaftsgebühren sein.

Negativbescheinigung
Auch Negativzeugnis genannt, ist die Bestätigung
der Gemeinde, dass sie von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht für das
betreffende Grundstück keinen Gebrauch macht. Das klärt der Notar
bei der Kaufhandlung, kann aber schon vorher vom Kaufinteressenten
durch Nachfrage im Planungsamt ermittelt werden. Kein Vorkaufsrecht
besteht, wenn der Verkäufer in gerader Linie mit dem Käufer
verwandt ist.

Negativerklärung
Bis zu einer Summe von 15.000,- EUR im
Kollektivgeschäftund 10.000,- EUR ausserkollektiv können Darlehen
gegen Verpflichtungserklärung abgesichert werden. Dadurch wird die
Darlehenssicherstellung einfacher. Es entfällt die Eintragung von
Grundschulden (dadurch entfallen Notar- und Gerichtskosten). Eine
solche Negativerklärung setzt neben erstklassiger Kreditwürdigkeit
(„Bonität“) des Kreditnehmers eine Vertrauensbasis zwischen
Bank und Kunde voraus. Darüber hinaus sind Negativerklärungen
meist nicht möglich, wenn die Kredithöhe eine bestimmte Größenordnung
übersteigt, die von Bank zu Bank unterschiedlich ist.

Nichtabnahmeentschädigung
Entgelt, das bei Nichtabnahme des Darlehens zu
zahlen ist. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleich des
Schadens, der der Bank vor allem dadurch entsteht, dass sie die für
das Darlehen vorgesehenen Mittel bereits beschafft hatte und ist wie
eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

Nießbrauch
Belastung einer Immobilie in Abt. II des
Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person, welche diese
berechtigt, aus der Immobilie entsprechende Nutzungen zu erhalten.
Dieses Recht macht normalerweise eine Immobilie unverwertbar, da es
den Käufer von der Nutzung ausschließen würde.

Nominalzins
Der Nominalzinssatz ist der auf den Nominalbetrag
des Darlehens bezogene Prozentsatz, mit dem ein Darlehen verzinst
wird. Der Nominalzinssatz wird bei Annuitätendarlehen meist per
anno (pro Jahr) angegeben.

Notarbestätigung
Schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber
der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld keine
sonstigen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen
(Rangattest). Die Notarbestätigung ermöglicht die vorzeitige
Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch
vollzogen ist, da der Notar durch diese Bestätigung die Gewähr für
den rangrichtigen Vollzug übernimmt.

Nutzfläche
Die Nutzfläche ist Teil der Grundfläche (Gesamtfläche eines Gebäudes), der nicht zu Wohnzwecken bestimmt ist.

Rangrücktritt
Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im
Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle
zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.

Rangstelle
Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch
eingetragenen Rechten Aufschluss über die Reihenfolge. Innerhalb
einer Abteilung wird dieses durch die Reihenfolge des Eintrages
bestimmt. Bei Rechten in unterschiedlichen Abteilungen ist das
Eintragungsdatum maßgebend. Rangverhältnisse können nachträglich
geändert werden.

Refinanzierung
Mittelbeschaffung eines Kreditinstitutes, um
Darlehen ausleihen zu können. Bei Hypothekenbanken geschieht dies
über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt Pfandbriefe an
Geldanleger aus und reicht dann das angelegte Geld an
Darlehensnehmer weiter.

Restschuld
Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter
(zurückgezahlter) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen
Restschuld kann anhand eines Tilgungsplanes festgestellt werden.

Risikolebensversicherung
Sie dient ausschließlich zur Absicherung des
Todesfallrisikos, es wird kein Guthaben angespart. Im Zusammenhang
mit Krediten kann die Versicherungssumme an die fallende
Darlehenssumme angepasst werden (so genannte
Restschuldversicherung). Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, sein
Darlehen über verschiedene Tarife z. B. gegen Ableben, Unfall oder
Krankheit abzusichern. Die Versicherungsgesellschaft begleicht i.d.R.
im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen
Darlehens bzw. leistet zusätzliche Dienstleistungen wie Unfall-
oder Krankenversicherung.

Rückauflassungsvormerkung
Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs
auf Rückübertragung eines Grundstückes. Eine Eintragung der Rückauflassungsvormerkung
kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte
und Gemeinden vor. Es werden dem Erwerber beim Kauf des Grundstückes
bestimmte Auflagen erteilt, z.B. Erstellung einer Mindestwohnflächenzahl.
Hält der Käufer eine solche Auflage nicht ein, so hat der frühere
Eigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung.

Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitge Erklärung des Darlehensgebers zur
Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrages. Gründe für
einen möglichen Rücktritt sind z.B., wenn nachträgliche
Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr
rechtfertigen oder wenn absehbar ist, dass die
Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden können. Auch
falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber zum Rücktritt.
Der Darlehensgeber kann eine Kostenersatzforderung (sog.
Nichtabnahmeentschädigung) stellen.

Schönheitsreparaturen
Die Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Er kann sie jedoch an den Mieter übertragen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Fußböden, Heizkörper, Innentüren und Fenster von innen. Siehe auch: II. BV.

Schuldübernahme
Eine Schuldübernahme ist ein mit dem Einverständnis
aller Vertragsparteien vorgenommener Austritt des bisherigen und
gleichzeitigen Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in den
bestehenden Darlehensvertrag. Es werden alle Rechten und Pflichten
vom neuen Darlehensnehmer übernommen. Eine Schuldübernahme muss
durch notariellen Vertrag oder notarielle Beurkundung eines
Vertrages erfolgen. Sie ist meistens problemlos möglich, wenn die
Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut oder besser
ist als die des bisherigen.

Sondernutzungsrecht
Als Sondernutzungsrecht versteht man das
Nutzungsrecht eines Objektes (z.B. einen Garten oder Keller)
zugunsten eines Dritten. Dieses Nutzungsrecht kann den Objektwert
einer Immobilie beeinflussen.

Sondertilgung
Als Sondertilgung beizeichnet man die Möglichkeit
zur Tilgung, die über die im Darlehensvetrag vorher vereinbarten
Leistungsraten hinausgeht. Bei einem Großteil der Kreditinstitute
ist die Sondertilgung nur mit einer gesonderten Zustimmung möglich.
Kreditinstitute können hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung
verlangen, wodurch Sondertilgungen häufig unrentabel werden.

Teilauszahlungszuschlag
Bei dem Teilauszahlungszuschlag handelt es sich um
einen Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines
Kreditinstitutes, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in
mehreren Teilen (z.B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird.

Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber
dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in
Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Miteigentumsanteil das
Sondereigentum an bestimmten Räumlichkeiten des vorhandenen Gebäudes
oder von noch zu errichtenden Gebäuden verbunden sein soll. Die
Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern
wirksam. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile selbständig
zu belasten. Die Teilungserklärung gibt u.a. Auskunft darüber
welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- bzw.
Gemeinschaftseigentum sind.

Tilgung
Rückzahlung eines Darlehens. In der Regel wird
ein Tilgungssatz von einem Prozent plus ersparter Zinsen vereinbart.

Tilgungsaussetzung
Vereinbarung, die Tilgung gegen Abtretung der
Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer
Kapitallebensversicherung auszusetzen (Tilgungsersatz). Für die
Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten
Zinsen, hat aber Anspruch die in den Tilgungsersatzverträgen
angesammelten Guthaben. Tilgungsaussetzung kann unter Umständen bei
vermieteten Objekten sinnvoll sein.

Tilgungsplan
Zeitliche Darstellung einer Darlehensrückzahlung
über die gesamte Laufzeit hinweg bis zur restlosen Tilgung des
Darlehens. Aus dem regelmäßig zu erstellenden Zins- und
Tilgungsplan sind u.a. ersichtlich: die Kreditart und Kredit-höhe,
der Zinssatz, die Zins- und Tilgungsraten.

Tilgungssurrogat
Andere Bezeichnung für Tilgungsersatz. Wird nur
bei Tilgungsaussetzung vereinbart. Beispiele für solche Surrogate
sind: Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen,
Bausparverträgen oder Investmentfonds.

Tilgungsverrechnung
Gibt Auskunft über den Zeitpunkt zu dem die
vereinbarte Tilgung mit dem restlichen Darlehensbetrag verrechnet
wird. ( z.B. "sofortige Tilgungsverrechnung" - die Zahlung
wird entsprechend dem Eingang sofort mit der Restschuld verrechnet.)

Treuhandzahlung
Treuhandauszahlungen sind Zahlungen an vertrauenswürdige
Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die
vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten
Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein Notaranderkonto und
Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen
eingesetzt. Hier zahlt die Bank an das abzulösende Kreditinstitut
mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für das
abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu
verfügen.

Übergabeprotokoll
Warum eigentlich ein Übergabeprotokoll? Defekte oder abgenutzte Parkettböden, verkratzte Badewannen, Bohrlöcher in Fliesen oder Wasserränder auf Granit-Fensterbänken. Waren die Mängel schon vor dem Einzug des Mieters vorhanden, oder sind sie erst während der Mietzeit entstanden? Ebenso die durch Mieter während der Mietzeit durchgeführten baulichen Veränderungen sind bei einem Auszug häufiger Streitpunkt. Grundsätzlich gilt: Einrichtungen, die dem normalen Wohnen dienen, wie Teppiche, Einbauküchen oder Türschlösser, darf der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters einbauen. Auch das normale Maß an Dübellöchern in Bad oder Küche ist einem Vermieter zuzumuten. Sobald allerdings in die bauliche Substanz des Hauses eingegriffen wird, muss (und sollte) der Mieter die Genehmigung des Vermieters einholen - und das zu seiner eigenen Sicherheit schriftlich!
Bei Auszug ist grundsätzlich der ursprüngliche Zustand der Wohnung wieder herzustellen, wenn Mieter und Vermieter nicht frühzeitig eine entsprechende Übereinkunft treffen. Versäumt der Mieter zum Beispiel eine Vereinbarung über das in Eigenregie teuer verlegte Parkett mit dem Vermieter zu treffen, ist die Chance für einen Wertausgleich bei Auszug relativ gering - es sei denn, der Nachmieter übernimmt dieses Ausstattungsdetail gegen Zahlung einer zu vereinbarenden Summe.
Eine gesetzliche Verpflichtung, die Übergabe einer Wohnung schriftlich in einem Protokoll festzuhalten, gibt es nicht. Ein sinnvoll eingesetztes Übergabeprotokoll ist jedoch ein adäquate Helfer, um frühzeitig Missverständnisse zu vermeiden und Streitigkeiten zwischen den Mietparteien beim Auszug des Mieters zumindest auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
Tipp für Mieter und Vermieter: Nehmen Sie zur Wohnungsübergabe einen unabhängigen Zeugen mit und belegen Sie gravierende Mängel zusätzlich mit Fotos.

Verkehrswert
(§ 194 BauGB). Der Preis für ein Grundstück,
der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre. Die Verfahrensgrundsätze zur Ermittlung des
Verkehrswertes sind in der Wertermittlungsverordnung (WertV)
geregelt.

Vorfälligkeitsentschädigung
Wohnungsbaudarlehen werden von Kreditinstituten
fristenkongruent refinanziert. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung
oder auch der Nichtabnahme eines festkonditionierten Darlehens
entstehen daher Verluste für die Bank. Die Darlehensgeber sind
deshalb berechtigt einen angemessenen Schadensersatz zu verlangen.

Vorkaufsrecht
Recht des Begünstigten, dass bei Verkauf der
Immobilie an einen Dritten diese an ihn zu gleichen Bedingungen übertragen
wird bzw. er seine Zustimmung zum Verkauf geben muss. Ein
Vorkaufsrecht wird im Grundbuch Abt. II Lasten und Beschränkungen
eingetragen.

Vorlast
Grundpfandrechte, die der neu einzutragenden
Grundschuld im Range vorgehen.

Wertermittlung
Die Wertermittlung dient der Ermittlung des
Verkehrswertes, der meist Grundlage des Kaufpreises eines Hauses
bildet, und zur Ermittlung des Beleihungswertes. Beleihungswert ist
der nachhaltig dauerhafte Wert einer Immobile und darf nicht
verwechselt werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der
Beleihungswert nimmt eine zentrale Funktion in der
Immobilienfinanzierung ein, da er zur Ermittlung der
Beleihungsgrenze herangezogen wird, der längerfristigen
Risikobeurteilung dient und damit wichtiger Teil der
Kreditentscheidung wird. Im Unterschied zum Verkehrswert, welcher
stichtagsbezogenen ermittelt wird, werden bei der
Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die
Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt, da das bewerte Objekt für
mehrere Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Vor dem Hintergrund
der Risikominimierung liegt der Beleihungswert häufig unter dem
Verkehrswert. In Abhängigkeit von dem zu finanzierenden Objekt wird
der Beleihungswert auf verschiedene Arten berechnet. Bei
eingenutzten Ein-/ und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen
wird der Beleihungswert nach dem Sachwert (Boden- und Gebäudewert)
ermittelt. Bei der Ermittlung des Gebäudewertes wird ein gewisser
Sicherheitsabschlag zu den jeweils aktuellen Herstellungskosten in
Ansatz gebracht. Bei Mehrfamilienhäusern und anderen
Renditeobjekten wird zuzüglich zum Sachwert der Ertragswerts
bestimmt, wobei der Ertragswert im Vordergrund steht. Die Basis des
Ertragswertes bildet die auf Dauer erzielbaren Mieteinnhamen.

Wohnrecht
Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten
Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das
Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein.
Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung
aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche
Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.

Zeitmietvertrag
Gemäss § 564c, BGB können Wohnraummietverträge wirksam befristet werden. Bei dieser Form des Mietvertrages legen sich Mieter und Vermieter auf eine bestimmte Laufzeit des Vertrages fest. Die Kündigungsmöglichkeiten beider Parteien sind stark eingeschränkt.

Zweckbestimmungserklärung
Vereinbarung zwischen der Bank und dem
Darlehensnehmer bzw. Grunstückseigentümer über den Umfang der
durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.

Zwischenfinanzierung
Zwischenfinanzierungen dienen zur Überbrückung
eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur endgültigen Auszahlung
der langfristigen Finanzierungsmittel. Zwischenfinanzierungen finden
in der Regel ihre Anwendung innerhalb der Bauphase zur Begleichung
evtl. anfallender Kosten, wie zum Beispiel Handwerkerrechnungen
etc.Obige Erklärungen und Definitionen innerhalb des
Baufinanzierungslexikon sind nach besten Wissen und Gewissen
erstellt worden. Für die Richtigkeit der Informationen können wir
jedoch keine Gewähr übernehmen.
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