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Grundrissveränderung bei Immobilien – bessere Verkaufschancen?

Grundriss verändern bei Immobilien

Mit Grundrissveränderungen können Immobilien an die Bedürfnisse des Immobilienmarktes angepasst werden. Je nach Haushaltsgröße unterscheiden sich die Anforderungen, die an eine Wohnimmobilie gestellt werden. Wer Wohneinheiten anpasst, kann den Wert der eigenen Immobilie steigern. Dadurch lässt sich diese zu höheren Preisen vermieten oder verkaufen. Doch wann lohnen sich welche Grundrissveränderungen für Eigentümer?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

In den letzten Jahren sind die Preise für Immobilien immer weiter gestiegen. Die Nachfrage nach Immobilien, vor allem bei Wohnimmobilien, ist bei weitem höher als das verfügbare Angebot.  Zusätzlich dazu sind Deutschlands Haushalte kleiner geworden. Gab es früher mehr Familien mit einem oder mehreren Kindern, geht der Trend aktuell eher zu Haushalten mit maximal zwei Personen.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen

In Gegenden, wo es vermehrt kleinere Haushalte gibt, sind kleinere Wohneinheiten mit ein bis drei Zimmern gefragter als 4-Raum-Wohnungen. Für Vermieter und Besitzer von Eigentumswohnungen bedeutet das: wer Ein- bis Dreizimmerwohnungen verkauft oder vermietet, findet eher einen Käufer oder neuen Mieter. Wer zusätzlich den aktuellen Trend nach großzügigen Grundrissen und offenen Wohn- und Küchenbereichen berücksichtigt, kann den Wert der Immobilie steigern.

Besitzer von Wohnimmobilien mit kleineren Räumen und engen Treppenhäusern sollten, sofern eine Grundrissveränderungen angedacht ist, sich mit einem Makler auseinandersetzen, ob sich diese im konkreten Fall auch wirklich für sie rechnet. Denn Grundrissveränderungen sind nicht immer einfach, bedeuten zusätzliche Kosten und laufen vor allem bei Miethäusern nicht immer reibungslos ab.  Daher ist hier einiges zu beachten. Was dabei wichtig ist, kann am besten ein Experte wie beispielsweise ein Statiker einschätzen. Die geeigneten Fachleute können Eigentümer gemeinsam mit einem Makler ausfindig machen.

Eigentümer von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften

Bei den derzeitigen Marktentwicklungen sind vor allem Familien bei der Haus- und Wohnungssuche benachteiligt. Familien, die auf eine größere Wohnung angewiesen sind, finden in beliebten Metropolen wie Berlin oder München kaum noch Wohnraum, der bezahlbar oder groß genug für sie wäre. Daher konnte in den letzten Jahren immer öfter eine Stadtflucht beobachtet werden. Familien zogen, wenn es nicht anders ging, ins Umland und in ländliche Regionen.

Verkaufsbereite Immobilienbesitzer, die sich den Bedürfnissen von Familien mit einem oder mehreren Kindern anpassen, sprechen mehr Kaufinteressenten an, wenn die Immobilie mehr Räume und eine großzügigere Raumaufteilung aufweist. Durch einen offenen Wohn- und Küchenbereich kann zusätzlich der Immobilienwert steigen. Aber auch der Anbau eines Wintergartens oder eines Balkons kann den Verkaufserlös erhöhen. Bevor aber umfangreiche Baumaßnahmen vorgenommen werden, sollte auch hier ein Makler zu Rate gezogen und mit diesem nach den Fachleuten gesucht werden. Denn nur die Experten können genau einschätzen, ob sich der Umbau lohnt und was im individuellen Fall beachtet werden muss.

Finden Sie raus, ob sich ein Umbau lohnt. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0718/grundrissaenderung-durch-vermieter-vorteile-muessen-nachteile-ueberwiegen-071819.htm

https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/chaos-bei-der-regulierung-der-mieten-mietendeckel-bremse-stopp-oder-was-jetzt-1030506042

10 Ideen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen (bauen-und-heimwerken.de)

Grundriss verändern: Das Haus wächst von innen – bauen.de

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © VitalikRadko/Depositphotos.com

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