Aktuelles
Ratgeber
Presse
Karriere
Unternehmen
Kontakt
Aktuelle Bestandsimmobilien
Neubauprojekte
Mietangebote
Grundstücke
Kapitalanlagen
Gewerbeimmobilien
Immobilie bewerten
Immobilie verkaufen
Grundstück verkaufen
Vermietung
Immobilie verrenten
Leistungskatalog
Verkaufsanfrage
Service für Käufer
Service für Mieter
Suchauftrag
Kundenstimmen
Erfolgsgeschichten
Auszeichnungen
Mitgliedschaften
Soziales Engagement
Politisches Engagement
Sponsoring
Grundstück bewerten
Grundstück verkaufen
Grundstück bebauen
Ankauf von Grundstücken
Professionelle Grundstücksberatung
Projektentwicklung
Professioneller Vertrieb
Abwicklung & Organisation
Neubauprojekte anzeigen
Suchwunsch hinterlegen
Kundenstimmen
Erfolgsgeschichten
Referenzobjekte
Grundstück finden
Grundstück bebauen
Finanzierung
Eigentumswohnung
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Aktuelle Neubauprojekte
Suchwunsch
Leistungskatalog
Referenzen
Bestands- und Neubauimmobilien
Mein eigenes Bauvorhaben
Forward-Darlehen/ Anschlussfinanzierung
Förderkredite
Budget-Rechner
Unabhängige Finanzierungsberatung
Maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte
Fördermittelberatung
Finanzierungsbestätigung
Bankennetzwerk
Begleitung bei allen Schritten
10 Tipps für eine gute Finanzierung
Eine Immobilie kaufen – kann ich mir das leisten? Tina Wach im Interview
Immer in der ersten Reihe bei Besichtigungen

Wohnen im Alter: Wie finde ich die passende Pflegestufe?

Das Alter erwischt jeden. Nicht immer haben wir dann das Glück gesund zu sein. Oftmals ist eine Pflegestufe notwendig, um ein liebes Mitglied der Familie versorgen zu können. Aber wie bekomme ich diese Pflegestufe eigentlich?

Am besten stellen Sie sich zunächst die Frage, wieviel Pflege überhaupt benötigt wird, bei welchen Tätigkeiten der Pflegebedürftige Hilfe braucht. Reicht eine stundenweise Betreuung oder benötigt Ihr Angehöriger Assistenz rund um die Uhr? Im Internet gibt es Rechner, zum Beispiel von einigen Pflegekassen, die den Pflegebedarf einschätzen. Wird Ihnen immer klarer, dass nur eine stationäre Betreuung in Frage kommt, beantragen Sie die Festlegung eines sogenannten Pflegegrades bei der Pflegekasse, um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Besonders reibungslos klappt das, wenn Sie mit dem Pflegebedürftigen eine Versorgungsvollmacht und eine Patientenverfügung vereinbaren, damit Sie nicht nur Ansprechpartner für die Pflegekassen sein können, sondern in Zukunft auch Maßnahmen der Ärzte im Notfall und andere medizinischen Behandlungen regeln können.

Begutachtung gut vorbereiten

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten ein Mitarbeiter von Medicproof, den Pflegebedarf vor Ort. Dabei ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Suchen Sie vor dem Termin alle Unterlagen zusammen, die einen Eindruck vom Gesundheitszustand und den Einschränkungen des Pflegebedürftigen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, aber auch eine Übersicht über alle Medikamente, die derjenige nimmt. Auch ein Schwerbehindertenausweis oder Dokumente vom Pflegedienst können hilfreich sein. Notieren Sie, in welchen Situationen Sie Einschränkungen spüren, wobei der Pflegebedürftige Hilfe braucht und welche Probleme es im Alltag und bei der Pflege gibt. Pflegeberater der Krankenkasse oder von kommunal finanzierten Pflegestützpunkten können mit Ihnen vorab alle Punkte durchgehen, die bei der Begutachtung wichtig sind und den Termin gemeinsam mit Ihnen vorbereiten. Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen vorab über den Termin. Er sollte möglichst realistisch seinen Zustand beschreiben, sich nicht besser darstellen, aber auch nichts dramatisieren.

Der Gutachter orientiert sich an acht Modulen mit insgesamt 64 Prüfpunkten. Er befragt Ihren pflegebedürftigen Verwandten und prüft motorische und kommunikative Fähigkeiten. Während Bedürftige mit Pflegegrad 1 nur geringfügig hilfsbedürftig sind, weil sie zum Beispiel nur Hilfe beim Einkaufen oder Putzen brauchen, sind die Einschränkungen bei den Pflegegraden 2 bis 5 erheblich höher. Hier hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen.

Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Hat sie einen Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie rückwirkend vom Datum der Antragsstellung an finanzielle Unterstützung. Wird die Bedürftigkeit nicht anerkannt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgelegt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Sie überlegen, in eine altersgerechte Wohnung zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrem Eigenheim machen sollen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegesachleistung

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Melpomene/Depositphotos.com

Copyright © 2022 | Immobilien Service Bärbel Bahr e.K. | BB Wohnbau Böblingen GmbH | BB Wohnbau Holzerlingen GmbH | Haus & Finanz Service Bärbel Bahr GmbH